13.06.2019

EuGH -Urteil zu Gmail - Bundesnetzagentur unterliegt beim Europäischen Gerichtshof

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13.06.2019 (Rechtssache C-193/18) unterliegen Webdienste wie Googles Gmail nicht den deutschen Telekommunikations-Bestimmungen.

Derlei Dienste seien nach EU-Recht keine elektronischen Telekommunikationsdienste und müssen daher auch nicht die gleichen Pflichten erfüllen wie etwa die Deutsche Telekom. Demnach müssen Gmail und andere Webangebote keine neuen Verpflichtungen beim Datenschutz oder der öffentlichen Sicherheit eingehen - etwa Schnittstellen für den Datenzugriff von Ermittlungsbehörden einrichten. Andres ausgedrückt: Google muss Sicherheitsbehörden wie der Polizei keine E-Mailüberwachung ermöglichen.