Franchising und Vertriebsrecht
Dieses Rechtsgebiet ist seit der Gründung unserer Kanzlei einer ihrer wichtigsten Schwerpunkte.
Wenn Sie ein System des Vertriebs von Waren oder Dienstleistungen entwickelt haben, können wir Ihnen bei der rechtlichen Umsetzung helfen. Wir haben sehr viele verschiedene Vertriebssysteme rechtlich umgesetzt, vom Direktvertrieb über typische und atypische Handelsvertretersysteme bis hin zu komplexen Franchisesystemen. So haben wir große Erfahrung mit Direktvertriebs-, Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchiseverhältnissen, wie auch mit ganz atypischen Vertriebsverhältnissen.
Beratung und Vertretung ausländischer Unternehmen
Wir haben Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen und Vertriebsmittlern wie auch Kunden begleitet und jeweils zu einem guten Ende geführt. Dabei ist es uns gelungen, einen großen Teil der Auseinandersetzungen außergerichtlich und einvernehmlich abzuschließen.
Wir begleiten, beraten und vertreten besonders auch ausländische Unternehmen bei dem Aufbau und der Aufrechterhaltung ihrer Vertriebsstrukturen in Deutschland. Umgekehrt besitzen wir auch fundierte Erfahrungen bei der Unterstützung deutscher Unternehmen bei Aufbau und Aufrechterhaltung ihrer Vertriebsstrukturen im Ausland.