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Horst Becker
Rechtsanwalt
Horst Becker ist Gründer und Partner von ARIATHES Rechtsanwälte, einer Boutique-Rechtsanwaltskanzlei die sich unter anderem auf das deutsche und internationale Vertriebsrecht spezialisiert hat. Standorte der Kanzlei sind in München, Paris und Berlin.
Becker studierte deutsches Recht und Politikwissenschaft an den Universitäten Tübingen, Genf und Bonn sowie französisches Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Paris I (Pantheón-Sorbonne). Während seiner Referendarausbildung arbeitete er unter anderem in der Abteilung Franchiseberatung von Ernst & Young in London. Er ist Absolvent der Internationalen Fakultät für Rechtsvergleichung in Straßburg und war National Correspondent des British Institute of International and Comparative Law in London. Er unterrichtet am Centre d’Études Internationales de la Propriété Intellectuelle (CEIPI) der Universität Strasbourg (Robert Schumann) und an der Hochschule Mainz. Seine Kurse befassen sich mit internationalem Wirtschaftsrecht, und fokussieren sich auf die Internationalisierung von Vertriebs- und Franchisesystemen, auf das deutsche Vertriebsrecht und auf das deutsche Recht des Franchising.
Herr Becker ist seit 1991 als Anwalt zugelassen und vertritt seine Mandanten schwerpunktmäßig in den Bereichen Franchising- und Vertriebsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbs- und Urheberrecht, Gesellschaftsrecht und Schiedsgerichtsbarkeit. Er ist ein renommierter Rechtsanwalt im Bereich Wirtschafts- und Franchiserecht, und hat eine große Anzahl an Franchiseverträgen und verwandten Verträgen für deutsche und ausländische Franchise entworfen. Seine umfangreiche Vortrags- und Publikationstätigkeit erstreckt sich vor allem auf die Themen Wirtschaftsrecht, Franchising und deutsch-französische Rechtsfragen. In seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt betreut Herr Becker sowohl Franchisegeber, als auch Franchisenehmer. Unter den von ihm betreuten Franchisegebern befinden sich insbesondere auch nahmhafte französische, schweizerische und nordamerikanische Franchisegeber, die er bei dem Markteintritt in Deutschland juristisch begleitet hat. Mit seiner Arbeit zählt er zu den "World's Leading Franchise Experts". Er hat zahlreiche Vorträge zu diesen Fachbereichen gehalten, zum Beispiel mit Schwerpunkt Markenrecht bei Beck-Seminare und beim Deutschen Franchiseverband. Er tut dies auch weiterhin aktiv. Er berät Mandanten in deutscher, französischer und englischer Sprache, besitzt aber auch Grundkenntnisse in Spanisch und Italienisch.
RA Becker ist Mitautor des "Praxishandbuch Franchising" (Verlag C.H. Becker, 2003), des ICC Model International Franchising Contract (Paris 2011) und des ICC Guides "Using Franchising to Take Your Business International" (Paris 2014). Er ist u.a. Mitglied im Deutschen Franchise-Verband, der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit und der Commission on Commercial Law and Practice sowie der Task Force Franchising der Internationalen Handelskammer (ICC). Er besitzt auch eine Mitgliedschaft im internationalen Anwaltsverband Union Internationale des Avocats (UIA) und in der International Bar Association (IBA).
Seit mehreren Jahren wird Herr Becker im Who's Who of Business Lawyers als einer der führenden Experten auf dem Gebiet des Rechts des Franchising in Deutschland aufgeführt. Zudem wird er von dem Handelsblatt und der weltweit tätigen Rating Agentur Best Lawyers seit vielen Jahren als einer der führenden Rechtsanwälte im Bereich des Franchising und seit einigen Jahren auch in dem Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes geführt. Das Handelsblatt kürte ihn im Jahr 2023 zum Anwalt des Jahres, Best Lawyers für das Jahr 2024 zum Lawyer of the Year.