Thomas Hellhake

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Thomas Hellhake ist nach seinem Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität in München seit 1989 in München als Anwalt zugelassen und hat sich seit 1993 unter anderem in den Bereichen Franchising und gewerblicher Rechtsschutz spezialisiert. Er ist Mitglied im Deutschen Franchiseverband. Er berät und vertritt namhafte Franchisegeber und Industrieunternehmen, einzelne Mandanten bereits länger als 25 Jahre.

 

Darüber hinaus berät Herr Rechtsanwalt Thomas Hellhake im Erbrecht und der Vermögensnachfolge und hat langjährige Erfahrung als Testamentsvollstrecker.